Beratung für Exportkontrolle und Außen­wirtschaftsrecht

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen bei allen Fragen zur Exportkontrolle und zum Außenwirtschaftsrecht:

· Unterstützung bei der Auslegung und Anwendung der Dual-Use-Verordnung und der AWV

· Sofortige Hilfestellung im Zusammenhang mit dem aktuellen Russland-Embargo

· Wir klassifizieren einzelne Güter oder ihr gesamtes Produktportfolio und prüfen dieses rechtssicher gegen die Anhänge des Russland-Embargos

· Darüber hinaus klassifizieren wir Ihre Güter anhand der Dual-Use-Güterliste und der Rüstungsgüterliste

· Begleitung bei der Antragsstellung und im Widerspruchsverfahren gegenüber der Zollbehörde, dem Hauptzollamt oder dem BAFA

· Verteidigung im Außenwirtschaftsrecht bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren

· Complianceberatung nach den aktuellen Best-Practice-Standards der Exportkontrolle

Export­kontrolle

Russland­embargo

Güter­klassi­fikation

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In 3 Schritten zum Beratungstermin

Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht

Ballindamm 8
20095 Hamburg (Hamburg-Altstadt)
(040) 800077710
[email protected]
www.aussenwirtschaftsrecht-kanzlei.de